Qualitätsstandards:
Unserer Arbeit liegen gemeinsame Qualitätsstandards zugrunde, in welchen Hilfe und Unterstützung sowie Kontrolle und Konsequenz in einem klaren Ablauf festgehalten sind, der dennoch individuelle Lösungswege zulässt. Das standardisierte Verfahren garantiert allen Beteiligten eine hohe Verbindlichkeit der Absprachen, eine bessere und transparente Kommunikationsstruktur, die Gleichbehandlung der Geldstrafenschuldner/innen, sowie straffe, zeitliche Abläufe und ein vergleichbares Maß an Kontrolle.
Unsere professionelle Dienstleistung ist zudem nicht nur auf den Prozess der Vermittlung beschränkt. Es werden in ganzheitlicher Weise auch die zwingend notwendigen Prozesse, wie die Akquisition von gemeinnützigen Arbeitsplätzen, die Einsatzstellenpflege und die Zusammenarbeit mit den Justizorganen berücksichtigt. Zusätzlich widmet sich die Dienstleistung der Gremienarbeit, der Kooperation mit der fachbezogenen Öffentlichkeit und der Zusammenarbeit mit Medien sowie der notwendigen Dokumentationen und Veröffentlichungen über die Tätigkeit der Fachstellen.
Die ausführliche Version unserer Qualitätsstandards „Ziele und Leistungen“ erhalten Sie hier als Download.
Unseren Ablauf in vereinfachter Form finden Sie hier.
Grundsätze und Leitlinien:
1. Arbeitsgemeinschaft (AG)
Die AG der bayerischen Fachstellen zur Vermeidung von Haft (AGV) ist ein Zusammenschluss von Trägern, die gemeinnützige Arbeit und andere Alternativen zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen, aufgrund von staatsanwaltschaftlicher oder richterlicher Auflagen und Weisungen vermitteln, koordinieren oder selbst anleiten.
Die AG ist ein freiwilliger Zusammenschluss von freien Trägern, die als Fach- bzw. Vermittlungsstellen vom bayerischen Staatsministerium der Justiz anerkannt sind. Auf Antrag eines Mitgliedes kann die AGV mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden.
Die AGV verständigt sich auf gemeinsame Grundsätze und Leitlinien. Die Leitlinien haben den Status einer Geschäftsordnung.
2. Mitgliedschaft
Mitglieder der AGV können alle Träger der bayerischen Fachstellen durch ihre schriftliche Beitrittserklärung werden. Die Träger können sich durch die Leitung oder eine_n bevollmächtigten Mitarbeitenden der Fachstellen vertreten lassen.
Die Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Willenserklärung und ist beitragspflichtig. Der jährliche Beitrag beträgt 80 € pro Mitglied. Zusatzbeiträge und Umlagen werden jährlich neu beschlossen. Die Mitgliedschaft endet durch die schriftliche Mitteilung des Trägers.
3. Ziele
Die Vermeidung einer drohenden (Ersatz-) Freiheitsstrafe durch weniger eingriffsstarke Alternativen ist Ziel der AGV. Die gemeinnützige Arbeit als vorrangige Alternative wird durch die Mitglieder auf hohem fachlichen Niveau vermittelt und begleitet. Die AGV arbeitet nach einheitlichen fachlichen Standards, evaluiert und entwickelt die Möglichkeiten dieser Sanktionsform stets weiter. Darüber hinaus werden auch anderer Alternativen zur Sanktionstilgung entwickelt und durchgeführt.
Die AGV ist direkter Partner für die Justiz und andere Kostenträger. Sie setzt sich ein für die Interessen ihrer Mitglieder, gegenüber politisch Verantwortlichen der Justiz und allen staatlichen und den kommunalen Behörden und Verwaltungen. Die AGV veröffentlicht einheitliche fachliche Standards für bayerische Vermittlungsstellen. Weiteres Ziel ist eine leistungsgerechte Vergütung der Fachstellen.
4. Aufgaben
Die AGV pflegt den regelmäßigen Austausch und die fachliche Weiterentwicklung einschließlich der gemeinsamen Qualitätsstandards, der durch Mitgliedschaft beteiligten Fachstellen in Bayern. Dazu trifft sich die AGV zu mindestens zwei Sitzungen im Jahr.
Die AGV steht in engem Austausch mit den maßgeblichen Referaten des bayerischen Staatsministeriums der Justiz und den Staatsanwaltschaften. Sie beteiligt sich an bundesweiten Gremien zur gemeinnützigen Arbeit und dem Teilbereich Straffälligenhilfe der Freien Wohlfahrt Bayern.
Sie fördert die Profilbildung und Bedeutung der Fachstellen durch eine aussagekräftige Homepage, Publikationen und weitere Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit.
5. Außenvertretung
Die Mitglieder der AGV wählen für jeweils 2 Jahre eine_n Sprecher_in und dessen Stellvertre-ter_in. Der/die Sprecher_in vertritt die AGV im Außenverhältnis.
Falls nach Ablauf von 2 Jahren kein_e neue_r Sprecher_in gewählt wird, führt der/die bisherige Sprecher_in weiterhin kommissarisch bis zu einer Neuwahl die Geschäfte weiter.
6. Aufgaben des/der Sprechers_in
Dem/Der Sprecher_in und seinem_r Stellvertreter_in obliegt es, die AGV und die Sitzungsbeschlüsse der Arbeitsgemeinschaft nach außen zu vertreten. Dazu gehört auch der regelmäßige Kontakt zu den Auftraggebern und Kostenträgern. Er/Sie vertritt die AGV in den Gremien der Freien Wohlfahrtspflege und pflegt die Zusammenarbeit mit den Verbänden. Die Beschlüsse werden in Protokollen dokumentiert. Beschlüsse in der AGV werden durch einfache Mehrheit gefasst.
Dem/Der Sprecher_in obliegen die laufenden Geschäfte.
Der/Die Sprecher_in berichtet der AGV regelmäßig über seine/ihre Tätigkeit und deren Ergebnisse, mindestens jedoch einmal pro Jahr. Die Einladung hierzu erfolgt durch den/die Sprecher_in.
In Kraft getreten: 20.09.2005
Aktualisiert und beschlossen: 11.10.2022
Kontaktdaten
Sprecherin:
Frau Hilde Kugler
Treffpunkt e.V. Nürnberg
Fürther Str. 212
90429 Nürnberg
Telefon: 0911 – 27 47 69-0
Telefax: 0911 – 27 47 69-3
Stellverteterin:
Frau Iris Grönecke-Kümmerer