Unserer Arbeit liegen gemeinsame Qualitätsstandards zugrunde.
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Auftraggeber
Finanzierung
Die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit geschieht in unterschiedlichen Zusammenhängen:
- Zur Vermeidung einer Ersatzfreiheitsstrafe, wenn die Geldstrafe uneinbringlich ist
- Im Rahmen einer Bewährungsauflage
- Im Rahmen einer Auflage zur Verfahrenseinstellung
Unter dem Arbeitstitel „Schwitzen statt sitzen“ hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz die alternative Möglichkeit zur Tilgung einer Geldstrafe eingeführt und mit einer schriftlichen Vereinbarung verschiedene Vermittlungsstellen von Trägern der freien Wohlfahrtspflege zur Vermittlung und Überwachung autorisiert. Ein Anerkennungsbeitrag pro abgeleistetem Tagessatz unterstützt die Finanzierung der Vermittlungsstellen.
Eine ausreichende Finanzierung der Fachstellen ist dadurch nicht gewährleistet. Daher sind die Fachstellen, die im direkten Auftrag der Staatsanwaltschaften tätig werden, dringend auf die Zuweisungen von Geldbußen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften angewiesen.
Die sozialpädagogischen Mitarbeiter_innen sind qualifiziert und erfahren. Sie vermitteln die Zahlungs-/Arbeitspflichtigen passgenau zu den Anforderungen der Einsatzstellen. Sie steuern und betreuen den gesamten Arbeitseinsatz. Die Erfolgsquote liegt aufgrund der umfangreichen Maßnahmen deutlich höher, als beim sogenannten Rechtspflegermodell.
Aktuell werden auch Alternativen wie die Geldverwaltung der Zahlungspflichtigen durch die Vermittlungsstellen zur langsamen Tilgung der Geldstrafe erprobt.
Die Tätigkeit der Vermittlungsstellen im Rahmen von Bewährungsauflagen und Einstellungsverfahren entbehrt jedweder geregelten Finanzierungsgrundlage. Ohne eine entsprechende Unterstützung durch Bußgeldzuweisungen wäre den Fachstellen eine Tätigkeit für diese Klientel nicht möglich. Langfristig wünschen sich die Träger der Vermittlungsstellen auch hier eine Lösung, die die professionelle Arbeit der Träger entsprechend und verlässlich honoriert.
Zuständigkeiten
In der AGV sind 16 Vermittlungsstellen vertreten.
Welche Vermittlungsstelle zuständig ist erfahren sie hier.